„Wir haben schwer geackert“, so Zweibrückens Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza. „Nachdem im vergangenen Sommer mit dem Letter of Intent der Startschuss für die interkommunale Zusammenarbeit gefallen ist, wurde intensiv daran gearbeitet erste Potenziale für die Zusammenarbeit zwischen Zweibrücken, Pirmasens und dem Landkreis zu eruieren. Ich bin mit den heute vorgestellten Ergebnissen sehr zufrieden, denn Sie zeigen, dass interkommunale Zusammenarbeit funktioniert und eine tragbare und zukunftssichere Alternative zur Einkreisung der Städte Pirmasens und Zweibrücken bilden kann. Wir befinden uns auf dem richtigen Weg und ich bin sicher, dass wir noch weitere Potentiale aufdecken werden.“
Im Sozialbereich ergeben sich seit Anfang 2023 deutliche Änderungen durch Gesetzesreformen im Bereich Wohngeld und Betreuungsbehörde. Eine externe Nachpersonalisierung wird mittlerweile immer schwerer und durch eine gemeinsame Aufgabenwahrnehmung können diese Entwicklungen besser aufgefangen werden. Durch die Bündelung von Kompetenzen, digitaler Entwicklungen und dadurch intern optimierter Prozesse werden qualitative Effekte in der Aufgabenwahrnehmung erwartet.
„Wir freuen uns, die für viele unserer Bürger wichtige Aufgabe der Ausbildungsförderung künftig auch für unser Nachbarkommunen wahrzunehmen. Als Behörde verfügen wir aufgrund der hohen Antragszahlen im Landkreis bereits jetzt ein hohes Maß an Know-How in diesem Bereich, so dass wir allen Beteiligten auch weiterhin eine qualitativ hochwertige und effiziente Sachbearbeitung garantieren können. Ich bin überzeugt, dass sowohl der Landkreis als auch die beiden kreisfreien Städte von dieser und von weiteren Kooperationen und einer engen Zusammenarbeit profitieren werden“, so Landrätin Dr. Susanne Ganster.
Bei der Stadt Pirmasens umfasst der Bereich BAföG / AFBG aktuell einen Stellenanteil von 0,35 Stellen verteilt auf drei Sachbearbeiter*innen. Bei der Stadt Zweibrücken sind es aktuell 0,3 Stellen verteilt auf zwei Sachbearbeiter*innen. In den beiden Städten wird durch die Abgabe der Aufgabenbereiche BAföG / AFBG eine weitere Spezialisierung auf die verbleibenden Aufgabenbereiche erreicht.
Die Wahrnehmung der Aufgabe des Amts für Ausbildungsförderung nach
- § 40 Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
- § 19a des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsgesetz - AFBG) sowie
- § 1 Abs. 1 S. 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (AGBAföG RP) und
- § 1 Abs. 1 Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBGZustV RP)
soll für den Bereich der Stadt Zweibrücken von der Stadtverwaltung Zweibrücken sowie für den Bereich der Stadt Pirmasens von der Stadtverwaltung Pirmasens auf die Kreisverwaltung Südwestpfalz übertragen werden.
„Auch wenn es sich zunächst um die Zusammenlegung vermeintlich überschaubarer Bereiche handelt - die gemeinsame Ausbildungsförderungsstelle ist in ihrer Bedeutung nicht hoch genug einzuordnen. Sie ist der erste nach außen sichtbare Schritt hin zu einer interkommunalen Kooperation in der Region, die nicht nur zweckmäßig, sondern in Anbetracht des Fachkräftemangels auch zukunftsweisend ist. Damit nehmen wir als Gebietskörperschaften das Heft des Handelns in die Hand und können zielgerichtet dort, wo es sinnvoll und effektiv ist, Aufgaben bündeln. Ohne eine enge Abstimmung und ein gegenseitiges Vertrauen unter den beteiligten Kommunen wäre diese interkommunale Zusammenarbeit nicht möglich“, ordnet der Oberbürgermeister von Pirmasens Markus Zwick die ersten Ergebnisse ein.
Neben der digitalen Antragstellung über den bundesweit einheitlichen Online-Antrag „BAföG-Digital“ kann auch weiterhin eine analoge Antragsannahme und Abholung in den beiden Städten erfolgen - ohne Beratung und ohne Sachbearbeitung, die beim Landkreis stattfinden. Eine Weiterleitung erfolgt digital oder auf dem Postweg an die zuständige Stelle.
Die Antragszahlen in den Städten Zweibrücken und Pirmasens sind momentan saisonal stark schwankenden. Durch eine Bündelung der Aufgaben beim Landkreis werden diese Schwankungen im Wesentlichen ausgeglichen. Beim Landkreis sind die Fallzahlen bereits so hoch, dass ein strukturierter und weitestgehend gleichmäßiger Arbeitsanfall über das Jahr hinweg stattfindet.
Die Kosten, die bei der Durchführung der Zweckvereinbarung entstehen, werden durch die Städte Zweibrücken und Pirmasens und den Landkreis Südwestpfalz anteilig im Verhältnis der Zahl der Antragstellenden der jeweiligen Bereiche pro Kalenderjahr getragen (siehe auch § 2 der Zweckvereinbarung).
Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Zweibrücken berät die Zweckvereinbarung am 19. April 2023 vor. Am 03. Mai 2023 entscheidet der Stadtrat über die Vorlage.
Der Kreisausschuss des Landkreises Südwestpfalz berät die Zweckvereinbarung am 15. Mai 2023 vor und der Beschluss wird am 22. Mai 2023 im Kreistag behandelt.
Der Hauptausschuss der Stadt Pirmasens berät die Zweckvereinbarung am 08. Mai 2023 vor, der Stadtrat wird ebenfalls am 22. Mai 2023 befasst.
Neben der Beschlussfassung der kommunalen Gremien bedarf die Zweckvereinbarung zur Errichtung eines gemeinsamen Amts für Ausbildungsförderung der Genehmigung der ADD sowie des Ministeriums für Inneres und Sport. Die Umsetzung erfolgt durch Erlass zweier Rechtsverordnungen des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Hintergrund:
Die kreisfreien Städte Zweibrücken und Pirmasens sowie der Landkreis Südwestpfalz haben sich vor dem Hintergrund der Fortführung der Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR) intensiv mit der Thematik „Interkommunale Zusammenarbeit“ (IKZ) befasst. Es wurden verschiedene Lösungsansätze im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit als Alternative zur drohenden Einkreisung der kreisfreien Städte Zweibrücken und Pirmasens ausgelotet.
Am 08. Dezember 2021 hat der Stadtrat einstimmig der Durchführung des Modellprojektes Interkommunale Zusammenarbeit in der Südwestpfalz zugestimmt.
Das Innenministerium hat den drei Kooperationspartnern eine Förderung von rund 667.000 Euro für die Umsetzung des Modellvorhabens zur interkommunalen Zusammenarbeit Südwestpfalz bewilligt. Das Modellvorhaben dient der Schaffung von zukunftsfesten und nachhaltigen Kommunal- und Verwaltungsstrukturen über die Gemeindegrenzen hinweg.
Weitere Modellvorhaben laufen bereits in der Vorderpfalz (die Städte Speyer und Frankenthal mit dem Rhein-Pfalz-Kreis) und in Eifel-Mosel-Hunsrück (Landkreise Cochem-Zell, Vulkaneifel und Bernkastel-Wittlich).
Am 20. Juli 2022 wurde dem Letter of Intent, also der Absichtserklärung zur Durchführung der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Pirmasens und dem Landkreis Südwestpfalz einstimmig zugestimmt.
Jedes Modellvorhaben bedient unterschiedliche Themenbereiche. Das Projekt in der Südwestpfalz besteht aus drei Projektsäulen: „Gemeinsame Vergabestelle“, „Zentrale Beschaffungsstelle“ und „Einrichtung einer Fördermitteleinwerbungsstelle“. Nach einer Analyse der jeweiligen Verwaltungsstrukturen wurde der Bereich „Soziales“ als weitere Projektsäule dem Modellvorhaben hinzugefügt.
Betreut wird das IKZ-Modellprojekt von einer externen Projektbegleitung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Pirmasens, der Stadtverwaltung Zweibrücken und der Kreisverwaltung Südwestpfalz. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.