Aktuelle Situation in der Baustelle Alte Ixheimer Straße/ Maxstraße


Der Bauunternehmer hatte am Freitag, den 29.04.2022 die Baustelle selbst eingestellt und das Stadtbauamt informiert. Es besteht seitens der Stadt keine schriftliche Festsetzung dieses Baustopps. Grund für das Einstellen der Baustelle waren Bedenken zur Standsicherheit des Gebäudes in der Alten Ixheimer Straße 3, durch die Vorbereitungen zum Abbruch des Gebäudes in der Alten Ixheimer Straße 1.

Für den Abriss war keine Abrissgenehmigung durch das Stadtbauamt notwendig, da laut §62 Abs.2 Nr. 6c LBauO der Abbruch oder die Beseitigung von Gebäuden mit Ausnahme von Hochhäusern nicht genehmigungspflichtig ist.

Bei den vorbereitenden Arbeiten stellte das Bauunternehmen fest, dass das Gebäude in der Alten Ixheimer Straße 3 keine eigene Giebelwand besitzt, sondern direkt an das Gebäude in der Alten Ixheimer Straße 1 angebaut ist. Ein durch den Bauherrn erarbeitetes Sicherungskonzept konnte aufgrund statischer Probleme des Gebäudes Alte Ixheimer Straße 3 nicht umgesetzt werden.

Die Voruntersuchungen zum Abbruch erstreckten sich bis dato nur auf das abzureißende Gebäude. Das benachbarte Gebäude war nicht in die Untersuchungen einbezogen, da der Bauherr per se davon ausgegangen war, dass das Gebäude standsicher sei.

Bislang ist man mit diesem Sachverhalt noch nicht an die Öffentlichkeit gegangen, da man versuchte mit Eigentümer und Mieterinnen und Mietern des Gebäudes Alte Ixheimer Straße 3 eine schnelle und unbürokratische Lösung herbeizuführen, ohne vorab einen öffentlichen Diskurs zu führen.

Wichtig: Solange am Gebäude Alte Ixheimer Straße 1 nicht weitergearbeitet wird, ist das Gebäude nicht akut einsturzgefährdet, weist jedoch erhebliche statische Mängel auf. Das wurde durch den Statiker des Bauherrn bestätigt. Die Bewohnerinnen und Bewohner verlassen nun einvernehmlich das Gebäude Alte Ixheimer Straße 3 und beziehen anderweitig Wohnungen.

Der weitere Ablauf wird sich – so hoffen wir – im Laufe der nächsten Woche klären. Nach den derzeit vorliegenden Informationen müssen die Gebäude in der Maxstraße 10 und der Alten Ixheimer Straße 1 schnellstmöglich abgebrochen werden.