Gerade jetzt, nach dem Winter und in der Brut- und Setzzeit, sind die Muttertiere (Hasen, Rehe etc.) besonders schwerfällig und für Hunde eine leichte Beute. Von nicht angeleinten Hunden geht wegen deren Jagdtrieb eine große Gefahr für Rehkitze, junge Hasen und andere Jungtiere aus. Das Ordnungsamt appelliert an die Vernunft der Hundehalter bei Spaziergängen im Wald und Feld ihre Hunde angeleint zu lassen.
Vor allem in den Naherholungsgebieten rund um die Stadt kommt es immer wieder zu solchen Vorfällen, wenn sich die Hundehalter nach einem solchen Vorfall wenigstens melden würden, damit man die schwerverletzten Tiere von ihrem Leiden erlösen kann und diese nicht jämmerlich ihren schweren Verletzungen erliegen. Die Zweibrücker Jägerschaft berichtet von einzeln und auch von gemeinsam jagenden Hunden. Nach einem Vorfall am Mittwoch, 23.02.2022, hat sich ein aufmerksamer Zeuge bei unserer Jagdbehörde gemeldet. Dieser hat drei Hunde gesehen die unangeleint und ohne Begleitperson durch das Revier streiften.
Das Ordnungsamt ist auf die Mithilfe der Anwohner und Spaziergänger angewiesen, um die Halter von Hunden zu ermitteln die Wildtiere hetzen. Ereignisse solcher Art können an das Ordnungsamt der Stadt Zweibrücken (Tel.Nr. 06332/871 329) oder an die Polizeiinspektion Zweibrücken (Tel.Nr. 06332/ 9760) gemeldet werden.
Werden Hundehalter, die es zulassen, dass ihre Hunde Wildtiere hetzen auf frischer Tat angetroffen oder können durch Zeugenaussagen ermittelt werden, müssen diese mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige der Unteren Jagdbehörde und Schadenersatzforderungen des Revierpächters rechnen. Des Weiteren können strenge Auflagen bezgl. der Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz angeordnet werden.
Des Weiteren appelliert die Untere Jagdbehörde an alle Spaziergänger, dass diese offensichtlich verwaisten Jungtiere nicht mit nach Hause genommen werden sollten. Vielmehr ist es in der Natur völlig normal, dass Rehe ihre Kitze im Gras ablegen und nur zurückkommen, um den Nachwuchs zu säugen.