„Ich bedauere diese Entscheidung sehr. Viele Bürgerinnen und Bürger, und ich persönlich auch, haben sich auf den Weihnachtsmarkt gefreut. Dadurch, dass keine einheitlichen Regelungen geschaffen werden, fehlt uns und vor allem dem Veranstalter und den Standbetreibenden allerdings die Planungssicherheit, um den Weihnachtsmarkt stattfinden zu lassen. Die Signale, die erreichen deuten am ehesten auf eine 2 G-Lösung hin, die für die Stadtverwaltung und den Veranstalter finanziell nicht realisierbar ist“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza.
Vorbehaltlich, dass sich die rheinland-pfälzische Landesregierung für keine oder eine 3 G-Regelung für Weihnachtsmärkte ausgesprochen hätte, wollten die Stadt Zweibrücken und der Verein Kontrastbühne e.V. die Veranstaltung auf jeden Fall als 3 G-Veranstaltung planen. Zugelassen hätte man dann geimpfte und genesene Personen, ebenso wie Personen, die einen tagesaktuellen Test hätten vorweisen können. Da eine Einzäunung des Geländes aus Kostengründen weder für den Veranstalter noch für die Stadt durchführbar gewesen wäre, hätte man den Weihnachtsmarkt als offene Veranstaltung durchgeführt, aber nach einem ganz bestimmten Modus, den wir im Folgenden erläutern:
Beim ersten Stand, den die Bürgerinnen und Bürger anlaufen, wird Impf-, Genesenen- bzw. Teststatus vom jeweiligen Standbetreibenden abgefragt. Kann eine der Bescheinigungen vorgewiesen werden, bekommt die Person ein farbiges Eventbändchen ans Handgelenk. Dieses Eventbändchen kann auch unter Vorlage des Coronastatus an der Hütte des veranstaltenden Vereines Kontrastbühne e.V., abgeholt werden. Ebenso wird es eine eigenes für den Weihnachtsmarkt eingerichtete Teststation auf dem Weihnachtsmarkt geben, die vom DRK Ortsverein Zweibrücken betrieben wird. Auch hier kann nach negativer Testung ein Eventbändchen ausgehändigt werden. Das Eventbändchen wird an jedem Tag des Weihnachtsmarktes eine andere Farbe haben, so dass bei Kontrollen klar ersichtlich ist, dass sich Besuchende coronakonform auf dem Weihnachtsmarkt aufhalten. Die stichprobenartige Kontrolle der Bändchen und des Coronastatus erfolgt durch den kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes der Stadt Zweibrücken.
„Es gab konstruktive Gespräche, die immer zum Ziel hatten, das vorweihnachtliche Treiben auf dem Alexandersplatz stattfinden zu lassen. Das zeigt die Detailplanung, die gemeinsam mit der Stadtverwaltung erarbeitet wurde. Die jetzt getroffene Entscheidung schmerzt sehr, aber wir können das finanzielle Risiko nicht tragen, dass ohne feste Zusagen und Sicherheiten Standbetreibende ihre Buden aufbauen und wir wenige Tage später aufgrund eventueller neuer Regelungen absagen müssen“, so der Veranstalter des Weihnachtsmarktes Heiko Saberatzky.