Betroffen sind hier die Bereiche Veranstaltungen und Schulen. Für nicht-private Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von maximal 350 Personen (Innen) und von maximal 500 Personen (außen). Veranstaltungen, die über die genannte, maximale Anzahl hinaus gehen sind ab dem Überschreiten des Schwellenwertes 35 nicht mehr zulässig.
In Schulen gilt ab Freitag, den 20.08.2021 wieder die Maskenpflicht am Platz, während des Unterrichts. Davon betroffen sind auch die Sommerschulen.
Wenn die Stadt Zweibrücken an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz von 35 (LUA) wieder unterschreitet, können die entsprechenden Regelungen zum übernächsten Tag wieder außer Kraft gesetzt werden.
Alle aktuellen Regelungen und die tagesaktuelle Inzidenz finden Sie auf der Webseite der Stadtverwaltung Zweibrücken unter www.zweibruecken.de . Außerdem informieren wie über unseren Facebook-Kanal: Rosenstadt Zweibrücken (@StadtverwaltungZweibrücken).