Genesene erhalten automatisch eine Bescheinigung


Alle der Kreisverwaltung gemeldeten, positiv getesteten Personen erhalten automatisch eine Testbescheinigung. Diese wird schnellstmöglich zugesandt, soweit der erfolgte PCR-Test max. 6 Monate zurückliegt. Unabhängig davon, kann als Nachweis des positiven Testergebnisses (PCR-Test) der schriftliche Testnachweis von einem Labor oder auch ein digitaler Nachweis verwendet werden. 

Die Kreisverwaltung bittet dringend von telefonischen Anfragen abzusehen. Durch die Vielzahl der Anrufe und der dadurch gebundenen Arbeitskräfte verzögert sich nur die Zeit, bis sämtliche Bescheinigungen ausgestellt werden können.