Die aktuell geltende Allgemeinverfügung vom 21. April wird am 23. April um 24:00 Uhr außer Kraft gesetzt. „Das Bundesgesetz regelt, dass an drei Tagen vor dessen Inkrafttreten eine Inzidenz von unter 100 erreicht werden muss, damit es nicht greift. Das ist in Zweibrücken der Fall“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza. Wichtig ist hier, dass am heutigen Tag auch noch die Ausgangssperre ab 21 Uhr, auf Grundlage der Zweibrücker Allgemeinverfügung gilt. Die Ausgangssperre ab 22 Uhr, nach Regelung der Bundesnotbremse, gilt derzeit für Zweibrücken nicht. Die noch gültige Allgemeinverfügung der Stadt ist ein Verwaltungsakt, dessen Außerkraftsetzung durch die Stadtverwaltung publiziert werden muss. Dies ist heute (23.04.2021) auf der Webseite der Stadtverwaltung geschehen.
Somit gelten voraussichtlich ab dem morgigen Samstag (24. April 2021) die vom Bundesland Rheinland-Pfalz erlassenen Regelungen der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung, deren Entwurf uns seit heute Nachmittag vorliegt. Somit darf die Außengastronomie wieder öffnen, mit Testung und Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln. Für Geschäfte gilt Einzelterminshopping mit maximal einer Kund*in pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Gleiches gilt auch für Büchereien und Archive. Es gibt auch Erleichterungen im Sport und unter den Maßgaben der 19. Corona-Bekämpfungsverordnung dürfen Fitnessstudios öffnen. Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen aus medizinischen und hygienischen Gründen bleibt weiter erlaubt. Neu ist, dass auch wieder Nagel-, Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios sowie Massagesalons und ähnliche Einrichtungen öffnen dürfen. Die gültigen Abstands- und Hygienerichtlinien sind hier einzuhalten.
„Ich bin mir darüber im Klaren, dass diese neuen Regelungen durch die Änderungen des Bundesgesetzes bei vielen Zweibrücker*innen für Kopfschütteln sorgen werden und schwer nachvollziehbar erscheinen. Wichtig ist aber, da wir schon seit einigen Tagen unter einer Inzidenz von 100 liegen, können wir schneller als gedacht wieder Lockerungen für die Bevölkerung ermöglichen. Es ist allerdings ein trügerisches Bild. Mit steigenden Inzidenzzahlen können auch schnell wieder Verschärfungen durch die Bundesnotbremse drohen“, beschreibt der Oberbürgermeister die aktuelle Situation. Mit dem morgigen Tag überschreitet die Stadt Zweibrücken beim RKI für den ersten Tag wieder die Inzidenz von 100 Infizierten auf 100.000 Einwohner. Ab den dritten Tag in Folge mit einer Inzidenz über 100, greift am übernächsten Tag die Bundesnotbremse.