Wie hoch sind die ortsüblichen Wohnungsmieten in Zweibrücken und welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialleistungen?
Diese Fragen sollen nun mit Hilfe eines „Schlüssigen Konzeptes“ beantwortet werden können, das von der Rechtsprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über die angemessenen Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe gefordert wird.
Mit der Erstellung dieses „Schlüssigen Konzeptes“ hat die Stadt Zweibrücken als Träger der Sozialhilfe nun das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte aus Hamburg beauftragt. Um das Mietpreisniveau im Stadtgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt. Es soll eine Befragung zufällig ausgewählter Mieter- und Vermieter durchgeführt werden. Hierzu werden in den nächsten Tagen Schreiben des Bürgermeisters und Fragebögen zur Mietwerterhebung versandt.
An dieser Stelle ist nun die Teilnahmebereitschaft und Unterstützung der angeschriebenen Mieter und Vermieter gefragt. Je höher der Rücklauf der versandten Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Stadtgebiet abgebildet werden. Damit können in Zweibrücken zukünftig die Leistungen für die Unterkunftskosten angepasst und in angemessenem und gerechtem Umfang gewährt werden. Gleichzeitig erfolgt ein wichtiger Schritt zur Versorgung der Leistungsberechtigten mit dem ihnen zustehenden Wohnraum. Die Datenerhebung liegt damit nicht nur im Interesse der Leistungsberechtigten, sondern auch im Interesse der Mieter und Vermieter und aller Steuerzahler. Die Stadt Zweibrücken bittet daher um rege Beteiligung an der Datenerhebung.
Auf dieser Datengrundlage soll nun ebenfalls ein qualifizierter Mietspiegel für Zweibrücken erstellt werden. Der Mietspiegel liefert ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der aktuellen Mietpreise in der Stadt und soll damit eine repräsentative, rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung sein. Er dient Mietern und Vermietern gleichermaßen als Orientierungshilfe zur Bestimmung der Miethöhe bei Mietpreisverhandlungen. Auf seiner Grundlage können sich die Mietparteien in einem fairen Ausgleich einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte zu ermitteln oder erhebliche Kosten für Gutachten aufwenden zu müssen.
Die Daten werden anonymisiert erhoben und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mieter oder Vermieter zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und kostenlos.
Der Versand der Unterlagen an die zufällig ausgewählten Teilnehmer erfolgt am Donnerstag und Freitag.