Impfzentrum

Wissenswertes zum Impfzentrum Zweibrücken


Aufruf zur Helferdatenbank

Um möglichst viel Personal zur Verfügung zu haben, bittet das Impfzentrum darum, dass sich Freiwillige auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz zu registrieren. Wir bitten, von telefonischen Rückfragen abzusehen, sondern melden uns bei den betreffenden Personen.

Bereits registrierte Personen werden gebeten ihren Datensatz anzuschauen und ggf. anzupassen. Mittlerweile kann der gewünschte Einsatzort genauer definiert werden. Dies war über die „Altdaten“ nicht möglich, was die Suche etwas erschwert. 


Video-Beiträge über das Impfzentrum in Zweibrücken in der Tagesschau und auf dem OKTV Südwestpfalz

Am Montag den 14.12. besuchte ein Kamerateam der ARD das Impfzentrum Zweibrücken. Der Videobeitrag wurde unter dem Titel "Impfzentrum bereit - Impfstoff noch nicht" in einem ARD Extra ausgestrahlt.

In einer Pressekonferenz am 15.12.2020 berichtete der Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza über die 14. CoBeLVO und die Änderungen für Zweibrücken. Er richtete einen dringenden Appell weiterhin die Zweibrücker Geschäfte und die Initiative "Zweibrücken bringt's" zu unterstützen. Zusätzlich gibt es im Video (ab ca. 22:10 Min) einen Rundgang durch das Impfzentrum mit Matthias Freyler.


Zuständigkeit und Anreise

Das Impfzentrum Zweibrücken am ZOB ist zuständig für die Einwohner der kreisfreien Stadt Zweibrücken und für die Bewohner der VG Zweibrücken-Land.

Das Impfzentrum ist zu Fuß über den ZOB erreichbar. Der Eingang und die komplette Impfstraße ist barrierefrei. Weiter kann direkt im Parkhaus nebenan geparkt werden.


Fragen und Antworten zum Impfzentrum

Antragsverfahren für Einzelfallentscheidungen zur Covid-19-Impfung

Wie bekomme ich einen Termin in einem Impfzentrum?

Sobald der Impfstart verlässlich zu planen ist und Sie sich für eine Impfung entschieden haben, können Sie sich telefonisch bei der zentralen Terminvergabestelle des Landes anmelden. Dort erhalten Sie die Daten für die erste und zweite Impfung in einem Impfzentrum in Ihrer Nähe. Außerdem bekommen Sie einen Aufklärungsbogen. Für die Terminvergabe hat das Land ein Callcenter beauftragt.

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Gibt es eine zentrale Telefonnummer?

Die Terminvergabe für eine Corona-Schutzimpfung erfolgt in Rheinland-Pfalz über eine zentrale Terminvergabestelle. Es wird eine zentrale Telefonnummer für die Terminvergabe und weitere Fragen zum Impfen geben. Diese Nummer wird veröffentlicht, sobald ein Start der Impfungen verlässlich planbar ist.

Habe ich die Pflicht, mich gegen Covid-19 impfen zu lassen?

Nein. Es gibt in Deutschland keine generelle Impfpflicht. Davon ausgenommen ist nur die von der der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Masern-Impfung. Die muss seit dem 1. März 2020 bei allen Kindern ab dem ersten Geburtstag vorgewiesen werden, wenn sie in die Kindergärten oder in die Schulen kommen.

Welche Menschen sollen als erstes geimpft werden?

Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) hat Empfehlungen entwickelt, in welcher Reihenfolge die Menschen in Deutschland geimpft werden sollten. Dieses Konzept wird zurzeit von den Bundesländern, verschiedenen Fachgesellschaften und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, diskutiert. Bis Ende des Jahres will der Bund das Konzept beschließen. Rheinland-Pfalz wird sich daran sehr stark orientieren. Zu der Gruppe mit „sehr hoher Priorität“ gehören Menschen über 80, Bewohner und Mitarbeitende in Altenpflegeheimen sowie Menschen, die bei der Arbeit Kontakt zu Covid-19 Patienten haben – beispielsweise Beschäftigte in Notaufnahmen und Covid-19-Stationen. Hoch priorisiert sind laut STIKO-Konzept außerdem Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen, unter anderem in der Geburtshilfe, der Transplantationsmedizin oder auf bestimmten Krebsstationen. Bundesweit umfasst die Gruppe mehr als 8,6 Millionen Menschen.


Bildergalerie


Ich möchte mich impfen lassen. Was ist der erste Schritt?

Prüfen Sie zunächst, ob Sie zur Gruppe der Personen gehören, die als erstes geimpft werden. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) ein Konzept entwickelt, in welcher Reihenfolge die Menschen in Deutschland geimpft werden sollten (siehe auch Frage: Welche Menschen sollen als erstes geimpft werden?) Sollten Sie zu einer der für den Impfstart priorisierten Gruppen gehören, melden Sie sich bei der zentralen Terminvergabestelle des Landes. Ohne telefonische Terminvereinbarung können Sie sich nicht in einem Impfzentrum impfen lassen (siehe auch: Wie bekomme ich einen Termin in einem Impfzentrum?). Sollten Sie zu einer der für den Impfstart priorisierten Gruppen zählen und in einem Altenpflegeheim leben, erfolgt die Terminvergabe für die aufsuchende Impfung des mobilen Impfteams über die Einrichtung.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Landesweit sind zum Start 31 Impfzentren mit insgesamt 36 sogenannten Impfstraßen startklar. Eine Impfstraße durchlaufen alle Menschen, die zum Impftermin kommen: Sie umfasst Registrierung, Aufklärung, Impfung, Eintrag im Impfpass und Beobachtung durch medizinisches Personal.

Welche Impfstoffe sind bisher zugelassen und wie funktionieren sie?

Jeder Impfstoff muss sicher, wirksam und gut erprobt sein, bevor er eine Marktzulassung in der EU bzw. in Deutschland erhält. Diesen Nachweis muss der Hersteller in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen erbringen.

In Deutschland erfolgt die Zulassung eines Impfstoffs nur dann, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms besteht. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards gelten – wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen – auch bei der Zulassung einer Corona-Schutzimpfung. Bis vor wenigen Jahren hätten Beteiligte für das Durchlaufen aller Etappen bis zu 20 Jahre angesetzt. Doch neue Technologien, Vorerfahrung mit Impfstoffprojekten gegen verwandte Viren (z.B. MERS-CoV) und das intensive Zusammenarbeiten mit den verantwortlichen Behörden ermöglichen, so schnell wie noch nie einen Impfstoff zu entwickeln, der den Qualitätsanforderungen entspricht. 

In Deutschland sind bislang drei Impfstoffe gegen das Corona-Virus zugelassen (Stand 3. Februar). Dabei handelt es sich um die Vakzine der Pharmaunternehmen Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca.

Die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sind sogenannte mRNA Impfstoffe.

Beim Impfstoff von Astrazeneca handelt es sich um einen so genannten vektorbasierten Impfstoff.

Weitere Informationen zur Wirkungsweise und Unbedenklichkeit der Impfstoffe: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/so-sicher-ist-die-corona-schutzimpfung.

Wann starten die Impfungen?

Die Impfungen laufen bereits. Je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes für Rheinland-Pfalz können weitere Termine gemacht werden. 

Welche Impfstoffe sind zugelassen?

Aktuell sind die Präparate von Biontech, Moderna und AstraZeneca zugelassen. Diese wären auch ab Mitte Februar bei uns nach Verfügbarkeit vorhanden.

Wo gibt es weitere Informationen zu Impfstoffen?

Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA bietet einen sehr detaillierten Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand einer ganzen Reihe von Corona-Impfstoffen (in Englisch). 

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden aktuell weltweit über 60 mögliche Impfstoffe in klinischen Studien an Freiwilligen getestet. Auch die WHO hat hierzu eine Übersicht erstellt. 

Wie viele Menschen können geimpft werden?

Nach aktuellen Planungen sollen pro Impfstraße täglich 200 Menschen geimpft werden. Das wären 7.200 Menschen am Tag in Rheinland-Pfalz. Mobile Impfteams sollen die Impfzentren ergänzen. Die Impfteams besuchen beispielsweise Alten- und Pflegeheime und impfen dort Menschen, die nicht eigenständig in die Zentren kommen können. Hinzu kommen Kliniken, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt vor Ort impfen lassen.