Stellungnahme der Stadtverwaltung Zweibrücken zum Urteil des Verfassungsgerichtshof RLP


Derzeitiger kommunaler Finanzausgleich unvereinbar mit der Landesverfassung

Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat den derzeitigen kommunalen Finanzausgleich für unvereinbar mit der Landesverfassung erklärt. Das Land Rheinland-Pfalz hat bis zum 1. Januar 2023 eine Neuregelung zu schaffen, die den aufgabenbezogenen kommunalen Finanzbedarf als Grundlage berücksichtigt. Hierzu äußerte sich der Zweibrücker Bürgermeister und Finanzdezernent Christian Gauf wie folgt: „Das kommunale Altschuldenproblem mit bundesweit mehr als 45 Mrd. Euro Dispokrediten ist nicht hausgemacht und konzentriert sich gerade auch auf das Land Rheinland-Pfalz. Eine Neuordnung des Gemeindefinanzsystems ist kombiniert mit einer Altschuldenlösung unabdingbar, um die zahlreichen betroffenen Städte handlungs- und entscheidungsfähig zu machen. Wir benötigen dazu einen angemessenen Soziallastenausgleich und eine Entlastung von den Zins- und Tilgungsverpflichtungen, die eben aus den vorgegebenen Sozialbelastungen entstanden sind und weiterhin entstehen.“

Neues Justizzentrum Koblenz
Neues Justizzentrum Koblenz. Bildquelle: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz © LSG RLP


Wir benötigen dazu einen angemessenen Soziallastenausgleich und eine Entlastung von den Zins- und Tilgungsverpflichtungen – Bürgermeister Christian Gauf

Für die Stadt Zweibrücken bedeutet dies ein Aufwuchs der Liquiditätskredite um fast 100 Mio. € innerhalb von zehn Jahren auf rund 185 Mio. €.

Wichtiger Etappenerfolg für die bedürftigen Kommunen

Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern stehen als Kläger auch stellvertretend für unsere gemeinsamen Anstrengungen im „Bündnis für die Würde unserer Städte“ mit deutschlandweit mehr als 70 Kommunen und 9 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Die richterliche Feststellung des verfassungswidrigen Finanzausgleichs ist für uns Bestätigung und Etappenerfolg zugleich. Wir hoffen nun auf eine tatsächlich wirksame Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs, die bei den bedürftigen Kommunen auch ankommt, und appellieren zudem daran, den richterlichen Auftrag auch für ein tragfähiges Konzept zur kommunalen Altschuldenlösung zu nutzen. Mit dem Rückenwind des rheinland-pfälzischen Urteils werden sich die Stadt Zweibrücken, die Stadt Pirmasens, der Landkreis Kaiserslautern und alle Bündnispartner weiterhin nachhaltig für die überfällige Neuordnung der Kommunalfinanzierung einsetzen.“, so der zuständiger Finanzdezernent Christian Gauf.

Weitere Informationen