Schule

Schutzmaßnahmen in den Schulen ab November


Die folgenden Schutzmaßnahmen sollen in Schulen neben anderen in ganz Rheinland-Pfalz gelten:

  • Maskenpflicht an weiterführenden Schulen ab 2. November. Von der Maskenpflicht im Unterricht ausgenommen sind Grundschulen sowie Förderschulen.
  • Konstante Lerngruppen in der Grundschule ab 9. November.
  • Sportunterricht kann im Inneren als Theorieunterricht mit Maske - im Freien weiterhin regulär ohne Maske stattfinden.