Die mit der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona Pandemie getroffenen Regelungen betreffen auch verschiedene städtische Kultur- und Bildungseinrichtungen. Wie das Kultur- und Verkehrsamt informiert, gilt dabei für den Monat November folgendes:
· Das Stadtmuseum bleibt geschlossen.
· Das Stadtarchiv ist geöffnet zu den bekannten Öffnungszeiten.
· Die Musikschule ist geöffnet. Der Unterricht wird unter Berücksichtigung und Beachtung der bereits geltenden und bekannten Regelungen des Hygienekonzeptes gestaltet.
· Die Stadtbücherei und Jugendbücherei sind geöffnet zu den bereits bekannten eingeschränkten Öffnungszeiten Dienstag von 10 – 18 Uhr und Mittwoch von 14 – 18 Uhr. Die bestehenden Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten.
Aufgrund der nunmehr wieder verschärften Regelungen zur Eindämmung der Corona Pandemie bietet die Stadtbücherei bis zum Jahresende nochmals einen kostenlosen Schnupperausweis an, mit dem nur die Onleihe Rheinland-Pfalz genutzt werden kann. Damit kann man von Zuhause aus 24 Stunden am Tag Medien wie Bücher oder Zeitschriften herunterladen. Der Antrag dazu kann formlos per Mail unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer an folgende Adresse gestellt werden: stadtbuecherei.ausleihe@zweibruecken.de. Weitere Informationen zur Onleihe sind auch auf der Homepage der Stadtbücherei (stadtbuecherei@zweibruecken) zu finden.
· In der Volkshochschule finden die Kurse im Bildungsbereich unter Einhaltung der geltenden AHA – Regeln statt. Es besteht -analog zu den Regelungen in den Schulen- Maskenpflicht in den Kursen.
Die Bewegungskurse sowie Kursangebote im Freizeitbereich werden für den November ausgesetzt.