Freizeit- und Amateursportbetrieb 

Einschränkungen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb in Zweibrücken


Was ist alles betroffen?

So bleiben der Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen. Auch Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Der Individualsport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand, bleibt weiterhin erlaubt. Es gilt jedoch das Abstandsgebot von 1,5 Meter während der gesamten sportlichen Betätigung.

Welcher Betrieb ist weiterhin gestattet?

Der Betrieb öffentlicher und privater Sportanlagen zu Trainingszwecken des Spitzen- und Profisports ist unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen zulässig. Spitzen- und Profisport betreiben z. B. olympische und paralympische Bundeskaderathletinnen und -athleten, Profimannschaften der 1. und 2. Bundesligen aller Sportarten und sonstige Athletinnen und Athleten, die an Europa- und Weltmeisterschaften teilnehmen.

Bei der Durchführung der Trainingseinheiten sind zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus zwingend ergänzend strenge Hygienemaßnahmen zu beachten

Zusätzliche Informationen