Anträge für die 2. Phase können seit Mitte Oktober gestellt werden.
Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) mussten spätestens bis zum 9. Oktober 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Nähere Informationen zur Fristverlängerung, den beiden Phasen der Überbrückungshilfen sowie zum Antragsverfahren selbst finden Sie unter:
Die Corona Novemberhilfe
Die Corona-Novemberhilfe kann beantragt werden.
Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter dem unten angegebenen Link zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen: