Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung Zweibrücken - gültig vom 28.10.2020 bis 08.11.2020


An dieser Stelle ist es dem Stadtvorstand und der Taskforce wichtig deutlich zu machen, dass wir Zweibrücker die Situation ernst nehmen müssen. Der Virus stoppt nicht an der Wohnungstür. Nicht nur im öffentlichen Raum sondern auch im privaten Umfeld müssen die Hygienerichtlinien Berücksichtigung finden.

  • Abstand halten >1,50m
  • Hände regelmäßig waschen,
  • Maske tragen,
  • regelmäßig lüften und
  • Kontakte reduzieren.

Eine steigende Zahl an Infektionen kann und wird zu weiteren Maßnahmen führen, die unser Leben einschränken.

Die Task Force sieht zur Zeit nicht die Notwendigkeit Einschränkungen beim Einzelhandel, Sportveranstaltungen, Gastronomie, Schulen- und Kitas und im öffentlichen Raum zu veranlassen. Wir beobachten die Situation genau und werden entsprechend der Infektionslage evtl. nachsteuern müssen.