„Die Nachfrage nach digitalen Services nimmt immer weiter zu. Deswegen freuen wir uns, dass wir nun rund 200 Verwaltungsdienstleistungen auch online anbieten können“, sagt Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza bei der Vorstellung der neuen Onlinedienste. So können jetzt beispielsweise Wohn- und Elterngeld, Unterhaltsvorschuss oder Leistungen des Personenstandswesens und des KFZ-Wesens auch online beantragt und durchgeführt werden. Grundlage für die Bereitstellung der Verwaltungsdienstleistungen ist das Onlinezugangsgesetz (kurz: OZG). Darin werden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.
Für die Stadt Zweibrücken ist das Bereitstellen von Online-Services jedoch mehr als eine gesetzliche Verpflichtung: „Wir möchten die Chancen der Digitalisierung immer dafür nutzen, das Leben der Menschen zu erleichtern“, erklärt Jeremias Krebs, Digitalisierungsbeauftragter der Stadtverwaltung Zweibrücken. „Viele Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht, dass sie Behördengänge auch schnell und einfach im Internet erledigen können. Gleichzeitig erhalten wir durch die Digitalisierung mehr Zeit, auf individuelle Anliegen vor Ort noch besser eingehen zu können.“
Die Online-Anträge werden, wenn es ein entsprechendes Fachverfahren gibt, direkt importiert und stehen zur Weiterbearbeitung zur Verfügung.
Die Leistungen sind auf der Webseite der Stadtverwaltung unter zweibruecken.de/ozg ebenso zu finden wie in der Mein Zweibrücken App.