Bundestagswahl 2025: Auslieferung der Wahlbenachrichtigungen und Beantragung der Briefwahl


Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich auch der Briefwahlantrag. Das Wahlamt weist allerdings darauf hin, dass aufgrund der ausstehenden Stimmzettellieferung durch die Landeswahlleitung voraussichtlich erst ab der siebten Kalenderwoche Briefwahlunterlagen versendet werden können.

Informationen über das Briefwahlbüro, sowie die Antragsstellung finden die Bürgerinnen und Bürger unter: https://www.zweibruecken.de/de/verwaltung/politik-wahlen/wahlen/bundestagswahl-2025/briefwahl-und-infos-zum-wahlbuero/