Personal- und Reisepass ersetzen ab Januar den Kinderreisepass


Begründet wird die Novelle mit dem aktuellen Aufwand für Eltern und Behörden einen Reisepass für Kinder zu erstellen, der lediglich ein Jahr Gültigkeit besitzt. Des Weiteren wird das Ausweisdokument für Kinder von einigen Staaten nicht als Einreisedokument anerkannt. Was bei Auslandsreisen zu Komplikationen führen kann.

„Diese Optimierung im Meldewesen ist zu begrüßen. Sie stellt eine Erleichterung für Eltern und Mitarbeitende der Verwaltung dar und kann Irritationen während Auslandsreisen vermeiden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind zudem auch nach dem 01. Januar 2024 bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Daher erfolgt die Umstellung schrittweise und es entsteht keine Eile für die Eltern und Kinder“, erläutert Beigeordnete und Dezernentin des Ordnungsamtes Christina Rauch.

Künftig gilt: Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines mehrjährig gültigen Personalausweises (mit Chip). Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein mehrjährig gültiger Reisepass (ebenfalls mit Chip) erforderlich. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.

 

Diese Dokumente werden nicht vor Ort im Bürgerbüro, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Daher beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel mehrere Wochen.

„Da wir uns mitten in der Weihnachtszeit und kurz vor den Ferien befinden, empfehlen wir allen Eltern in Zweibrücken vor einer Reise ins Ausland die Reisedokumente rechtzeitig auf Gültigkeit zu überprüfen“, so der Leiter des Ordnungsamtes Klaus Stefaniak.

Für Personen unter 24 Jahren kostet der Personalausweis 22,80 Euro und der Reisepass 37,50 Euro. Beide Dokumente sind sechs Jahre gültig. Zu beachten ist, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Hat sich das Aussehen des Kindes verändert und ist es auf dem Foto nicht mehr oder nicht einwandfrei zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Ablaufdatums ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter www.bmi.bund.de (Bereich: Themen – Moderne Verwaltung – Ausweise und Pässe – Reisepass – Häufige Fragen und Antworten zu Pässen).

Wer ein neues Ausweisdokument für sein Kind beantragen und Wartezeiten vermeiden möchte, sollte zur Beantragung am besten einen Termin im Bürgerbüro, Maxstraße 1, vereinbaren. Dies ist online unter https://termine-reservieren.de/termine/zweibruecken möglich.

Wer nicht selbst den Termin buchen kann, erhält Hilfe durch das Team des Bürgerbüros.

Die Mitarbeiter stehen telefonisch unter 06332/871 334 oder
per E-Mail unter buergerbuero@zweibruecken.de zur Verfügung.