Förderprogramm Balkonkraftwerke


Wichtig: Gefördert werden ausschließlich Balkonkraftwerke, die ab dem 01.07.2024 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden. Eine Beantragung der Fördermittel vor Kauf, Installation und Registrierung des Balkonkraftwerks ist NICHT möglich. Der Antrag kann entsprechend NACH Installation und Registrierung gestellt werden.