Der Beirat wird für fünf Jahre gewählt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die drei Monate vor der Wahl in Zweibrücken wohnen und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, können sich zur Wahl aufstellen lassen. Dazu gehören ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, eingebürgerte, ehemalige ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, Doppelstaatlerinnen und Doppelstaatler, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und deren Familienangehörige, sowie Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Die Bewerbungsfrist endet am Montag, den 23. September 2024 um 18:00 Uhr.
Für weitere Informationen zur Beiratswahl und zum Bewerbungsverfahren steht das Hauptamt der Stadtverwaltung Zweibrücken zur Verfügung.
Ansprechperson
Frau Anna Weber
E-Mail: wahlen@zweibruecken.de
Tel: 06332 871-191